Erich-Kästner-Realschule Tostedt

Absentismus

Verfahrensweise bei unentschuldigtem Fehlen

1) Klassenlehrer/in unterrichtet umgehend Erziehungsberechtigte

2) Bei mehr als 3 unentschuldigten Fehltagen Gespräch Eltern-Schüler/in-Klassenlehrer/in in der Schule

3) Bei mehr als 5 Fehltagen (Meldung bei Schulleitung)

  • Gesprächsvereinbarung Schulleiter-Klassenlehrer/in-Schüler/in über mögliche Folgen und Maßnahmen (Leistungsbewertung, erzieherische Maßnahmen, Klassenkonferenz, Meldung an das Jugendamt)

4) Bei weiteren 3 Fehltagen Gespräch Schulleiter-Eltern-Schüler/in-Klassenlehrer/in mit dem Ziel (außerschulische) Hilfen zu geben, z.B.

  • (Schul-)psychologe
  • Arzt, Therapeuten
  • Jugendhilfe/ Jugendamt
  • Reso-fabrik
  • oder über weitere Maßnahmen (Bußgeldbescheid u.a.) zu informieren

5) Bei weiterem unentschuldigten Fehlen:

  • Meldung der/s Schülers/in beim Jugendamt, Landkreis Harburg und ggf. Verhängung von Maßnahmen, wie Ableistung von Sozialstunden oder Verhängung eines Ordnungsgeldes

  GK-Beschluss (Evaluation) vom 06.05.2009