Absentismus
Verfahrensweise bei unentschuldigtem Fehlen
1) Klassenlehrer/in unterrichtet umgehend Erziehungsberechtigte
2) Bei mehr als 3 unentschuldigten Fehltagen Gespräch Eltern-Schüler/in-Klassenlehrer/in in der Schule
3) Bei mehr als 5 Fehltagen (Meldung bei Schulleitung)
- Gesprächsvereinbarung Schulleiter-Klassenlehrer/in-Schüler/in über mögliche Folgen und Maßnahmen (Leistungsbewertung, erzieherische Maßnahmen, Klassenkonferenz, Meldung an das Jugendamt)
4) Bei weiteren 3 Fehltagen Gespräch Schulleiter-Eltern-Schüler/in-Klassenlehrer/in mit dem Ziel (außerschulische) Hilfen zu geben, z.B.
- (Schul-)psychologe
- Arzt, Therapeuten
- Jugendhilfe/ Jugendamt
- Reso-fabrik
- oder über weitere Maßnahmen (Bußgeldbescheid u.a.) zu informieren
5) Bei weiterem unentschuldigten Fehlen:
- Meldung der/s Schülers/in beim Jugendamt, Landkreis Harburg und ggf. Verhängung von Maßnahmen, wie Ableistung von Sozialstunden oder Verhängung eines Ordnungsgeldes
GK-Beschluss (Evaluation) vom 06.05.2009