Hausaufgaben
Hausaufgabenkonzept der Erich-Kästner-Realschule Tostedt
Grundsätzliche Vorstellung über Hausaufgaben
Hausaufgaben sind grundsätzlich notwendig. Sie dienen dazu,
- den eigenen Lernerfolg zu überprüfen,
- das Gelernte zu festigen,
- leiten zum selbständigen Lernen an und
- sind Vorbereitung auf die kommende Unterrichtsstunde.
Hausaufgaben fördern die Kreativität und ermöglichen das Erlernen von akkuratem und gewissenhaftem Arbeiten.
Sie sollen im Einklang mit einer sinnvollen Freizeitgestaltung, bestehend aus Spielen, sozialen Kontakten, Mitgliedschaften in Vereinen, Bewegung an der frischen Luft, Entspannungsphasen sowie regelmäßigem Lesen, stehen.
Im starken Widerspruch zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung sind das unkontrollierte Spielen am Computer und Fernsehen einzustufen.
Unterrichtsreihen zur Lernorganisation und Methodenkompetenz in allen Klassenstufen sind anzustreben.
Ziele (Kriterien guter Hausaufgaben)
- Hausaufgaben stehen im sinnvollen Zusammenhang zum Unterricht und sind von ihrer Zielsetzung her einleuchtend sowie klar und verständlich nachvollziehbar. Sie sollen individuelle Fortschritte und Erfolgserlebnisse ermöglichen sowie die Selbstständigkeit und Problemlösekompetenz fördern.
- Zum Teil dienen sie aber auch dem mechanischen Einprägen und Fördern verschiedener Lerntechniken.
- Hausaufgaben sollten abwechslungsreich, möglichst anwendungsbezogen, motivierend sowie alters- und erfahrungsgerecht gestellt werden.
- Sie können in der Regel ohne fachbezogene Hilfe in angemessener Zeit (1-2 Stunden täglich; pro Hauptfach maximal 0,5h) erledigt werden.
- Die regulären Hausaufgaben könnten noch durch Bonusaufgaben ergänzt werden, die angemessen zu honorieren sind.
Maßnahmen
1. Bonusmöglichkeiten
Unter Bonusaufgaben sind derartige Aufgaben zu verstehen, die aus unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen bzw. Anforderungsbereichen stammen und von Schülerinnen und Schülern freiwillig bearbeitet werden.
Diese Aufgaben können von durchschnittlich Begabten mit erhöhtem Aufwand bearbeitet und gelöst werden.
Über die Handhabung der Belobigungsverfahren entscheidet die jeweilige Fachbereichleitungskonferenz (FBKL), eine Möglichkeit könnte z.B. das Ausgeben von Hausaufgabengutscheinen sein.
Der erhöhte Einsatz gehört zur mündlichen Mitarbeit bzw. zum Arbeitsverhalten und sollte entsprechend honoriert werden.
2. Eintrag ins Klassenbuch
Die von der Lehrkraft gestellten Aufgaben und die geschätzte Bearbeitungsdauer von mehr als 0,5 Stunden ist möglichst stichpunktartig im Klassenbuch zu notieren, sodass eine zeitlich angemessene und gleichmäßige Arbeitsaufteilung über die Woche erfolgen kann.
3. Hausaufgabenheft
Mit der Bücherausgabe zu Schuljahresbeginn wird ein verpflichtendes, einheitliches Hausaufgabenheft ausgegeben, das ständig sorgfältig zu führen ist.
Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin führt in unregelmäßigen Abständen eine Kontrolle dieses Hausaufgabenhefts durch und stellt fest, ob die Aufgaben zuverlässig vermerkt worden sind.
4. Hausaufgabenkontrolle
Die Hausaufgaben werden zu Beginn oder im Laufe einer Unterrichtsstunde in geeigneten Lernphasen in unterschiedlicher Form kontrolliert.
Hausaufgaben müssen sorgfältig und gut lesbar erledigt worden sein.
Eine Kontrolle kann durch Vorlesen, Vergleichen, kompletter oder stichprobenhafter Durchsicht erfolgen und mit Lob, Häkchen oder Namenszeichen der Lehrkraft bzw. eines beauftragen Mitschülers/einer Mitschülerin abgeschlossen werden.
Der Lehrer/die Lehrerin sollte sich die Hausaufgaben stichprobenartig vorzeigen lassen.
5. Patenschaft – Regelung bei Unterrichtsversäumnis
In jeder Klasse ist eine Patenschaft für Hausaufgaben und Materialien bei Krankheitsfällen festzulegen.
Jeder Lernende hat dann die Verantwortung und Aufgabe als Kontaktperson für eine(n) Mitschüler(in) zu agieren.
Hausaufgaben müssen dann vollständig übermittelt und Materialien aufbewahrt und/oder übergeben werden.
6. Versäumnisregelung
Die Hausaufgabenbearbeitung, die ordentliche Heft- und Mappenführung sowie der Materialbesitz für den jeweiligen Unterricht sind verpflichtend, denn die (überwiegend) selbstständige Erledigung von Hausaufgaben ist Bestandteil der mündlichen Mitarbeit und gehört zum Arbeitsverhalten. Deshalb sind versäumte Hausaufgaben grundsätzlich in der nächsten regulären Unterrichtsstunde nachzuzeigen! Wird dies erneut versäumt, so ist das negativ zu bewerten. Die konkrete Anwendung regelt die entsprechende Fachkonferenz.
Die Lehrkraft notiert sich solche Vorkommnisse mit einem Datum.
Wird eine Unterrichtsstunde versäumt, muss man sich um die Hausaufgaben kümmern. Eine Patenschaftsregelung (s.o.) wird dringend empfohlen! Nacharbeitsregelungen nach längerer Krankheit sind von Schülerinnen und Schülern individuell mit der jeweiligen Lehrkraft abzusprechen.
Ein Versuch ist kein Versäumnis. Der Versuch ist aber schriftlich im Heft festzuhalten und muss durch die konkrete Problembeschreibung ergänzt werden.
Wird der zeitliche Umfang einer Hausaufgabe überschritten, können die Eltern das konzentrierte Arbeiten durch eine Unterschrift im Heft bestätigen; die Aufgabe gilt somit als bearbeitet. Sind die Hausaufgaben aber über mehrere Tage aufgegeben, sollten die Lernenden ihre Aufgaben zeitlich sinnvoll aufteilen.
Es muss bedacht werden, dass besonders in den fünften Klassen unterschiedliche Lernausgangslagen zu unterschiedlichem Zeitaufwand führen.
7. Umgang mit Hausaufgaben zu Hause
Das Interesse an schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben des Kindes eröffnet Eltern gute Möglichkeiten selbst Einblicke in den Unterrichtsalltag und die Unterrichtsgegenstände zu erhalten.
Eltern sollten ihre Kinder unterstützen, indem sie
- herausfinden, ob Hausaufgaben aufgegeben wurden,
- dem Kind einen ruhigen, bequemen, hellen und aufgeräumten Arbeitsplatz einrichten,
- jegliche Ablenkung durch Computerspiele, Fernsehgerät, Telefon etc. vermeiden,
- Unterstützung ermöglichen (Wörterbuch, Atlas, Lexikon u.ä.)
- die Schultasche abends packen lassen,
- Hausaufgaben fest in die Tages- und Wochenplanung des Kindes bzw. der Familie einbinden,
- die Vorbereitung auf Klassenarbeiten rechtzeitig gemeinsam mit ihrem Kind planen,
- bei länger anhaltenden Schwierigkeiten den/die Lehrer/in informieren,
- Gelerntes immer wieder abfragen, thematisieren oder auch anwenden lassen,
- Interesse an den Hausaufgaben zeigen,
- das Kind loben, wenn es sich Mühe gegeben hat oder klar zum Ausdruck bringen, was es besser machen muss.
8. Aufgaben der Hausaufgabenbetreuung
Die Hausaufgabenbetreuung soll den Kindern helfen kooperativ und auch selbstständig zu arbeiten.
Sie ist hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Methodik von Förderunterricht und Nachhilfe zu unterscheiden.
Die Aufgaben der betreuenden Schülerinnen und Schüler bestehen darin, bei Bedarf
- für eine angemessene Arbeitsatmosphäre zu sorgen,
- beim Erschließen der Aufgaben Hilfe zu geben,
- Hilfestellungen bei Lösungsstrategien zu geben,
- Mut zu machen,
- auf formale und inhaltliche Mängel hinzuweisen und
- durch Lob und Interesse zu motivieren.
Sie sollen die Hausaufgaben nicht kontrollieren oder Lösungen vorgeben!
Erfolgskriterien
Das Ziel ist erreicht,
wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben zuverlässig und selbstständig bearbeiten.
Wünschenswert ist außerdem, dass sie freiwillig ihren Leistungen entsprechend Bonusaufgaben bearbeiten.
Einzelne Schritte sind hierbei:
- Die Lehrkräfte tragen Hausaufgaben und geplante Dauer bei mehr als einer halben Stunde ins Klassenbuch ein.
- Die Schüler und Schülerinnen führen ihre Hausaufgabenhefte zuverlässig.
- In den Klassen wurden Patenschaften zur Hausaufgabenübermittlung gebildet.
- Versäumte Hausaufgaben werden zuverlässig nachgearbeitet und nachgezeigt.
Evaluation
Eine Reflexion und Überarbeitung erfolgt in der Gesamtkonferenz.
Die Kolleginnen und Kollegen werden befragt, wie sie die Maßnahmen umgesetzt haben und wie wirksam und zufrieden stellend sie dies erlebt haben. Verbesserungsvorschläge werden gesammelt. Rückmeldungen von Eltern und Schülerschaft werden besprochen.
Mängel müssen ausgebessert werden.
Erlasse
Das Konzept ist bezugnehmend auf den Erlass „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ vom 01.01.2005 entstanden.