Integrationskonzept
1. Grundlagen
§ 4 NdsSchG
„Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 2 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten es erlauben.“
Der gemeinsame Unterricht steht als Ziel und als vorrangig anzustrebende Organisationsform im Mittelpunkt. Er ist einzurichten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
1. Dem individuellen Förderbedarf des Schülers muss mit dieser Maßnahme entsprochen werden.
2. Die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten müssen die Maßnahme erlauben.
Regionales Integrationskonzept
„Die Schulbehörde prüft, ob in der allgemeinen Schule dem individuellen Förderbedarf entsprochen werden kann und ob die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen.“
„Lernen unter einem Dach“
Landesweite Rahmenplanung für die integrative Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung.
Weitere Grundlagen sind aus dem Rahmenplan zu entnehmen.
2. Ziele
Für unsere Schule ergibt sich die Aufgabe, Integrationsmaßnahmen zu ermöglichen und bei Bedarf einzusetzen.
Der gemeinsame Unterricht soll:
- Lernanreize geben und beim Aufbau sprachlicher und sozialer Fähigkeiten anregen
- ein positives Selbstbewusstsein entwickeln
- rücksichtsvolle Verhaltensweisen aller Schüler untereinander fördern
- Freundschaften auch über das schulische Umfeld hinaus ermöglichen
- gegenseitige Akzeptanz fördern
3. Maßnahmen
- Laut Fortbildungskonzept unserer Schule 3. 6 sollen die Lehrkräfte befähigt werden, geeignete Methoden und Materialien einzusetzen und den Umgang mit Verhaltensweisen bei Krankheitsbildern wie Autismus, ADS, ADHS, Schwerhörigkeit und Sehbehinderungen zu trainieren.
- Testverfahren zur Feststellung von Förderbedarf werden eingesetzt.
- Die Betreuung von Kindern mit einem Förderbedarf wird mit den mobilen Diensten abgesprochen und die von den mobilen Diensten angebotene Beratung wird in Anspruch genommen.
- Regelmäßige Kontakte und frühzeitige Zusammenarbeit mit den umliegenden Grundschulen sollen eine rechtzeitige Vorbereitung auf Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf ermöglichen.
- Der Einsatz von pädagogischen Betreuern wird bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt abgestimmt.
4. Erfolgskriterien
Eine sinnvolle Anwendung des Integrationskonzeptes ist erkennbar, wenn die zu integrierenden Schülerinnen und Schüler vollwertige Mitglieder unserer Schulgemeinschaft sind und den Schulalltag erfolgreich meistern. Erkennbar ist dies an einem erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Schuljahres.
5. Evaluation
Die Reflexion und Überarbeitung erfolgt zur Gesamtkonferenz im Frühjahr.
Die betreuenden Lehrkräfte, pädagogischen Betreuer, Therapeuten und Eltern werden befragt, wie sie die Maßnahmen umgesetzt sehen und welche Änderungen sinnvoll erscheinen. Verbesserungsvorschläge werden geprüft und eventuell beschlossen.