Schulordnung
Grundregeln
Jeder hat in dieser Schule das Recht, seine Meinung offen und frei zu äußern, sofern er dadurch niemanden beleidigt, in seiner persönlichen Ehre kränkt oder in seinen Rechten einschränkt.
Niemand darf aufgrund seiner Ansichten oder seiner schulischen Leistungen bevorzugt oder benachteiligt werden.
Verhaltensregeln
Das Zusammenleben in der Schule erfordert von jedem Einzelnen Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein. Der Ablauf des Schultages macht daher bestimmte Regelungen notwendig.
Die Schüler/innen
- verhalten sich auf dem Schulgelände so, dass ein konzentrierter Unterricht und ein möglichst zwangfreies Schulleben gewährleistet sind,
- verlassen zu Beginn der großen Pausen unaufgefordert und zügig den Unterrichtsraum,
- begeben sich nach dem Vorklingeln unaufgefordert zum Unterrichtsraum (für Fachräume gilt eine Sonderregelung),
- unterlassen solche Spiele, die Gefahren mit sich bringen (z.B. Schneeballschlacht) und Unordnung verursachen oder den Unterricht stören,
- fühlen sich für Ordnung und Sauberkeit in der Schule mitverantwortlich und unterstützen die Arbeit des Ordnungsdienstes.
Allgemeine Regeln: - Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, fragt der/die Klassensprecher/in (oder sein(e)/ihr(e) Vertreter/in) im Sekretariat nach.
- Nach Absprache mit Klassenlehrer/in und Schulleitung können die Klassen ihre Klassenräume nach eigenem Geschmack verschönern, aber ohne dass das Gebäude mit seinen Einrichtungen dadurch beschädigt, beschmutzt oder die Würde des Menschen dabei verletzt wird.
- Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
- Fahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Befahren werden darf allerdings der Weg von der Straße zum straßenseitigen Eingang des Fahrradstandes. Für Fahrräder und Krafträder werden die vorgesehenen Abstellmöglichkeiten im Fahrradstand genutzt.
- Bei der Aufsicht werden die Lehrkräfte von der Schüleraufsicht im Rahmen ihres Aufgabenbereiches unterstützt.
- In den großen Pausen begeben sich Schüler und Schülerinnen auf den Schulhof oder in die Pausenhalle. Schüler/innen dürfen nur mit Genehmigung oder im Auftrage einer Lehrkraft im Klassenraum bleiben.
- Der Versicherungsschutz für Schüler/innen ist auf den Schulbereich incl. Schulweg beschränkt. Daher darf das Schulgelände während der Unterrichtszeit (auch in Freistunden) nicht verlassen werden. Freie Klassenräume, Flure und Treppenhäuser dürfen nicht zum Aufenthalt benutzt werden.
- Beschädigungen und Verunstaltungen an Einrichtungs- und Unterrichtsgegenständen sollen umgehend dem/r Klassenlehrer/in oder dem Hausmeister gemeldet werden. Für Schäden und Unfälle, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten.
- Die Benutzung und das Mitführen von Tonträgern und Spielkonsolen sind in der Schule nicht erlaubt.
- Handys dürfen im Unterricht nicht eingeschaltet sein. Fotos dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht ohne Genehmigung gemacht und verschickt oder ins Internet gestellt werden. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät eingezogen und kann nur durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat wieder abgeholt werden.
- Das Mitbringen von Laser-Pointern ist generell nicht erlaubt, da die Verletzungsgefahren zu groß sind.
- Flugblätter und Aushänge an den Anschlagtafeln durch Schüler bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Die Anschlagtafel neben dem Kellerabgang ist ausschließlich schulischen Mitteilungen vorbehalten.
- Größere Geldbeträge gehören nicht in die Schule. Eine Haftung kann grundsätzlich nicht übernommen werden.
- Wertgegenstände sollten die Schüler nicht in Schultaschen oder abgelegter Garderobe aufbewahren. Für den Unterricht in der Turnhalle gilt: Wertgegenstände werden mit in den Übungsraum genommen und dort bei der Lehrkraft abgegeben, die sie so verwahrt, dass sie ständig unter Aufsicht sind.
- Klassenfeste und Elternabende, die in der Schule stattfinden, müssen rechtzeitig der Schulleitung und dem Hausmeister gemeldet werden. Schulfremde Personen dürfen an Klassenfesten im Schulgebäude nicht teilnehmen.
- Schüler/innen dürfen nur in Begleitung des Schülersanitätsdienstes das Krankenzimmer betreten.
- Kleidungsstücke und Materialien, die auf die Zugehörigkeit zu verfassungsfeindlichen politischen Gruppen schließen lassen oder auf sie verweisen, sind an unserer Schule nicht erlaubt. Mit politischen Gruppen sind diejenigen gemeint, die sich gegen die demokratisch freiheitliche Ordnung in unserer Gesellschaft richten.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung muss jede/r Schüler/in damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden.
Bei gemeinschaftsschädigendem Verhalten können gemäß Schulgesetz Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen angeordnet werden.
Beschluss der Gesamtkonferenz vom 18.11.2009