Sponsoring
Leitlinien des Sponsorings
Die Erich-Kästner-Realschule strebt eine finanzielle Unterstützung durch die Privatwirtschaft an, um die Ausstattung in verschiedenen Bereichen zu verbessern. Dabei wird durch diese Leitlinien eine möglichst große Transparenz angestrebt und es soll gleichzeitig vermeiden werden, dass Firmenwerbung im schulischen Bereich überall präsent ist.
Diese Ziele sollen durch folgende Festlegungen erreicht werden:
- Diese Leitlinien werden in der jeweils gültigen Fassung im Internet auf den Seiten der Erich-Kästner-Realschule veröffentlicht.Sponsoren können nur in der Schülerzeitung oder auf der Homepage in einer nachgeordneten Seite genannt werden.
- Es wird keine Werbung an irgendeiner Stelle auf dem gesamten Schulgelände oder innerhalb der Gebäude angebracht oder ausgehängt.
- Die Sponsoren werden erst auf die unter 1. angegebene Weise genannt, wenn ein Mindestbetrag gespendet wird. Der Mindestbetrag wird vom Schulvorstand festgesetzt. Zurzeit sind es 90€. Die Nennung der Sponsoren erfolgt absteigend geordnet in der Reihenfolge der gespendeten Summen. Bei gleichen Summen wird nach Firmennamen alphabetisch aufsteigend sortiert.
- Stehen die Mittel aus dem Sponsoring nur für bestimmte Ausgaben zur Verfügung, werden diese Einschränkungen zusammen mit dem Sponsor genannt (z.B. Firma XYZ sponsert die Sportausstattung der Erich-Kästner-Realschule).
- Wird die Akquisition von Sponsoren von einem kommerziellen Unternehmen übernommen, so muss in Briefen und Werbematerialien unbedingt auf diesen Umstand in deutlicher Form hingewiesen werden und es sollte sich dort zumindest ein Verweis auf eine Internet-Seite mit umfassenden Informationen zu dieser Akquisitionsmaßnahme und diesen Leitlinien finden.
- Werden Verträge für das Sponsoring geschlossen, in denen die Erich-Kästner-Realschule genannt wird, so beträgt die maximale Laufzeit für alle Vertragspartner ein Jahr. Ferner wird in allen diesen Verträgen auf diese Leitlinien verwiesen und ihre Einhaltung zugesichert.
- Wird ein kommerzielles Unternehmen mit dem Suchen von Sponsoren beauftragt und stehen die Mittel anschließend nur für Ausgaben in einem bestimmten Bereich (z.B. Sport) zur Verfügung, ist dafür die Zustimmung der anderen fachlichen Bereiche der Schule notwendig. Dabei soll analog wie bei der Verteilung der öffentlichen Mittel verfahren werden, die der Schule zugewiesen werden.
- Bei der Akquisition von Sponsoren durch ein kommerzielles Unternehmen erhält die Schule ein Veto-Recht, um einzelne Sponsoren abzulehnen, falls das für den Ruf der Schule in der Öffentlichkeit erforderlich ist. Die Schulleitung übt dieses Veto-Recht in Abstimmung mit dem Schulvorstand und der Lehrerschaft aus. Zur Ausübung des Veto-Rechtes wird der Schulleitung vor allen Vertragsabschlüssen mit Sponsoren eine Liste mit den Sponsoren vorgelegt, die von dem kommerziellen Unternehmen erstellt wird, das die Akquisition vornimmt.