Erich-Kästner-Realschule Tostedt

Vertretungsunterricht

Vertretungskonzept der Erich-Kästner-Realschule Tostedt

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. fallen Vertretungsstunden an. Diese müssen organisiert und besetzt werden. Das verlangt ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, insbesondere bei den Lehrkräften. Sie müssen von einem Augenblick auf den anderen möglicherweise in eine fremde Lerngruppe oder ein anderes Fach übernehmen. Schüler dagegen nehmen Vertretungsunterricht nur dann ernst, wenn ihn die Lehrer selbst auch ernst nehmen.

Daraus folgt:

  • Selbstbeschäftigung, Erledigung von Hausaufgaben oder Ähnlichem scheiden als „Konzept“ für Vertretungsunterricht in der Regel aus.
    Im Einzelfall können sie sich jedoch situationsgerecht erweisen.
  • An den Fachunterricht des fehlenden Fachlehrers kann in Einzelstunden nur selten angeknüpft werden. Also ist es notwendig, die Gestaltung von Vertretungsstunden als eine eigene didaktische Aufgabe zu verstehen und zu lösen.
  • Vertretungsunterricht überzeugt die Schüler am ehesten dann, wenn der Vertretende ein interessantes Thema sicher zu präsentieren und zu gestalten vermag. Deshalb sollte jeder Lehrer eine didaktische Reserve von geeigneten Themen so zur Verfügung haben, dass er sie ggf. von einem Moment auf den anderen und ohne Vorbereitung zu behandeln vermag.

Um den Ausfall an Unterricht so gering wie möglich zu halten, müssen Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen werden.

Ziele des Vertretungsunterrichts 

  • Ziel ist die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
  • Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern schaffen.

Grundsätze des Vertretungsunterrichts 

  • Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht.
  • Es wird versucht, alles zu vertreten. Wenn das nicht möglich ist, z.B. bei einer zu starken Anhäufung von Überstunden einzelner Kolleginnen oder Kollegen, können Randstunden ausfallen.
  • Der tägliche Unterricht der Schülerinnen und Schüler sollte mindestens vier Stunden betragen. Unterrichtsschluss kann frühestens in der Regel nur nach der 5. Stunde erfolgen (Bustransfer erst dann möglich).
  • Bei massivem Vertretungsbedarf in einzelnen Klassen können Randstunden nicht ausfallen, um ein Lerndefizit der Lerngruppe zu verhindern.
  • Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt und ausgewogen auf alle Kollegen verteilt werden.
  • Fachfremder Vertretungsunterricht ist zwar dem ausfallenden Fachunterricht nicht gleichwertig, kann aber ein sinnvoller Ersatz sein. Grundkompetenzen für das entsprechende Fach oder die entsprechende Klasse sollen gefördert werden. Übergeordnete Inhalte wie Konzentrationsübungen, Sozialtraining, Methodentraining oder Interaktionsspiele können ebenfalls durchgeführt werden (soziale Kompetenzen und Lernkompetenzen).
  • Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft weitergeführt werden.
  • Die Stunden werden von den Schülern als „vollwertig“ empfunden.
  • Vorher behandelter Unterrichtsstoff soll gefestigt werden.
  • Es sollte ein hohes Maß an Schüleraktivität herrschen.
  • Das Allgemeinwissen und die Selbstständigkeit sollen gefördert werden.

Formen von Vertretungsunterricht 

  • Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. 1 Woche, auch bei Klassenfahrten oder Praktika):
    • Die Vertretung wird in folgender Reihenfolge durchgeführt
    • Lehrkräfte, die unterrichtsfrei haben, verlagern ihren Fach-/Unterricht in die zu vertretende Stunde (Unterrichtsverlagerung)
    • Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten. Stehen diese Lehrkräfte nicht zur Verfügung gehen entsprechende Fachkräfte in den Unterricht.
    • Lehrkräfte, die weder fach- noch klassenbezogen in den Unterricht gehen.
  • Langfristiger Ausfall von Lehrkräften (mehr als 1 Woche):
    • Hier ist die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel zur Sicherung von Unterricht möglich. Die Eltern müssen bei einem längeren Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert werden.

Organisatorische Regelung des Vertretungsunterrichts 

  • Alle Lehrkräfte nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand des Vertretungsplans und unterrichten gegebenenfalls die jüngeren Klassenstufen.
  • Bei vorhersehbaren Vertretungsfällen kann die zu vertretende Lehrkraft Vertretungsunterlagen bzw. Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen,
    • auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können
    • oder bei denen selbständiges Arbeiten der Klasse angeordnet werden kann.
  • Bei unvorhergesehener Abwesenheit muss dies am ersten Tag telefonisch bis spätestens 7.15 Uhr gemeldet sein. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit soll möglichst mitgeteilt werden.
  • In mehreren Fächern stehen allgemeine Materialien für Vertretungsstunden zur Verfügung („Notfallhilfe“).
  • Bei der Planung von Fortbildungen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen muss auf die Vertretungssituation Rücksicht genommen werden.
  • Jede Lehrkraft erstellt einen eigenen Materialfundus, der sich vielfältig in verschiedenen Lerngruppen einsetzen lässt.
  • Gestellte Aufgaben sind von der Aufgaben stellenden Lehrkraft zu kontrollieren.

evaluiert in der GK vom 18.11.2009