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Erich-Kästner-Realschule Tostedt

Sport


Aufgrund der neuen Kerncurricula im Fach Sport werden seit dem Schuljahr 2008/2009 alle Sportstunden in Lernfelder unterteilt. Die Sportfachkonferenz hat für die EKRS folgende Auflistung der Pflicht- und Wahlbereiche vorgenommen.

          
Die Lösung für das Rätsel findest du beim Namensgeber unserer Schule!

 

Auflistung der Pflicht- und Wahlbereiche in den Klassenstufen

LSPW = Laufen, Springen, Werfen

TuBewK = Turnen und Bewegungskünste

5. Klasse

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

9.Klasse

10. Klasse

Spielen Spielen1 Spielen1 Spielen1 Spielen 1 Spielen 1
Pflichtbereiche Pflichtbereiche Pflichtbereiche Pflichtbereiche Pflichtbereiche Pflichtbereiche
  • Zombie
  • Brennball
  • Völkerball
  • Fangspiel
  • Laufspiele
  • Hockey
  • Streetbal
  • Basketball
  • Fußball
  • Volleybal
  • Große Spiele
  • projektorientierter Unterricht
  • Trendsportarten
Wahlbereiche Wahlbereiche Wahlbereiche Wahlbereiche Wahlbereiche  
  • Flag Football
  • Viereckenfussbal
  • Korbball
  • Mattenball
  • Fußball
  • Baseball
  • Spielen 2
  • Fußball
  • Volleyball
  • Spielen 2
  • Basketball
  • Ultimate Frisbee
  • Spielen 2
  • Basketball
  • Badminton
  • Spielen 2
 
LSPW Pflichtbereiche Pflichtbereiche   Pflichtbereiche Pflichtbereiche  
  • Kurzsprints
  • Hindernisslauf
  • Weitsprung
  • Badminton
  • Flag Football 
  • Handball
  • Hockey 
 
TuBewK Wahlbereiche  Wahlbereiche  Wahlbereiche  Wahlbereich   
Akrobatik
  • Tischtennis
  • Volleyball
  • Fußball
  • Volleyball
  • Tschoukball
  • Volleyball 
  • Fußball
  • Handball 
 
   LSPW1 LSPW1  LSPW1+2  LSPW1   LSPW1
 
  • Ausdauerlauf
  • Sprint
  • Laufen
  • Weitsprung 
  •  Ausdauerlauf
  • Tiefstart
  • Hindernislauf
  • Weitsprung
  • Ausdauerlauf
  • Staffellauf
  • Hochsprung
  • Sprint
  • Hindernislauf
  • Kugelstoßen 
  • Kurzstrecke
  • Ausdauerlauf
  • Orientierungslauf
  • Staffellauf 
    LSPW2       
 

 

Hochsprung       
 

TuBewK1

TuBewK1   TuBewK1  TuBewK1  TuBewk1
 
  • Erwärmung
  • Aerobic
  • Schwingen,
  • Drehen,
  • Springen
  • Fitnesszirkel

Pflichtbereiche 

  • Barren/Reck

Wahlbereiche:

  • Boden/Balken

Pflichtenbereich:

  • Kasten, Bock,

Trampolin,Boden,

Wahlbereich:

  • Barren 
  • Boden
  • Bank
  • Barren
  • Reck
  • großes Trampolin 
  • Kür und Kombination 
   TuBewK2

Tanz

Fitness     Tanz
   

Pflichtbereiche:

  • Boden

Wahlbereiche:

  • Barren,
  • Gerätebahnen
 Wahlbereiche
  • Jazz,HipHop,
  • Stepaerobic

Videoclipdancing

 Pflichtbereich

  • Zirkeltraining
  • Funktionelle Gymnastik

Wahlbereich

  • BBP
  • Rückengymnastik

 

 
  • Flexible Sportartenwahl wie 

          Jazz, HipHop, Aerobic 

  

Bestimmungen für den Schulsport (RdErl.d.MK v. 01.09.2018)

-> Auszug

2.1.8. Alle Personen, die am Sportunterricht beteiligt sind, insbesondere die Schüler und Schülerinnen haben beim Schulsport geeignete Sportkleidung und –schuhe zu tragen. Kleidungsstücke wie z.B. Kopfbedeckungen, Ganzkörper-Schwimmbekleidung und weite Sportanzüge dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen. Die Sicherheitsanforderungen müssen immer erfüllt sein.

2.1.9. Körperliche Verschönerungen dürfen der Teilnahme am Schulsport nicht entgegenstehen.

Uhren und Schmuckgegenstände sind grundsätzlich abzulegen und lange Haare zusammenzubinden.

Bei nicht abnehmbarem Schmuck wie z.B. Piercing oder künstliche Fingernägeln ist die Teilnahmen am Schulsport zuzulassen, wenn durch andere vorbeugende Maßnahmen wie z.B. Abkleben eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Wegen der Erstickungsgefahr sind während des Schulsports Gegenstände im Mund wie Kaugummi und dergleichen zu untersagen.

Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Umsetzung einer sicherheitsfördernden Maßnahme wie z.B. die Abnahme oder das Abkleben von Schmuckgegenständen, kann diese bzw. dieser vom Sportunterricht ausgeschlossen werden. Dieses Verhalten kann als Leistungsverweigerung gewertet werden.

3.2.1. „Auf dem Wasser“

An Veranstaltungen „Auf dem Wasser“ dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die schwimmsicher sind und mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze besitzen.

Nicht volljährige Schüler dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.

7. Pflicht zur Teilnahme am Schulsport

7.1. Es besteht die grundsätzliche Verpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilzunehmen.

Die vom Sportunterricht befreiten Schüler sind grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.

7.2. Eine Befreiung von der Teilnahme am Schulsport ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag möglich.

Für kurzzeitige Befreiungen vom Schulsport ist die Lehrkraft zuständig.

Für längerfristige Befreiungen vom Schulsport von bis zu drei Monaten ist die Schulleitung zuständig.

(25. September 2018)

Sportkleidung 

Sport ist ein rundum positives Erlebnis, wenn dabei Unfälle und Verletzungen vermieden werden. Die Sportlehrkraft achtet mit größter Sorgfalt auf die Sicherheit Ihres Kindes. Doch dazu braucht sie aucIhre Unterstützung, indem Sie z.B. die richtige Sportausrüstung für Ihr Kind auswählen.

Die richtige Sportbekleidung, ...

... für den Unterricht in der Halle und im Freien:

• Sportkleidung aus hautfreundlichem und temperaturausgleichendem Material: ein kurzärmeliges T-Shirt (kein Unterhemd) und eine kurze/lange Sporthose (bei Mädchen auch ein Gymnastik-/Jogginghose) ermöglichen Bewegungsfreiheit, gute Helfergriffe und halten das Verletzungsrisiko gering 
• weiche, passende und schweißaufsaugende Socken 
• geeignete Sportschuhe. 


... für den Schwimmunterricht:

• Badehose bzw. Badeanzug und falls es die Schwimmordnung fordert, eine Bademütze
• Schwimmbrille kann Augenreizungen verhindern und ermöglicht größere Lernerfolge 
Duschgel/Seifezur Körperreinigung und ein Handtuch zum Abtrocknen nach dem Schwimmunterricht 
• wärmende, trockene Kleidung und besonders im Winter: Mütze, Schal und Handschuhe, um Erkältungen zu vermeiden 

Nach dem Schwimmen Duschen  nicht vergessen! 


Daran sollten Eltern und Schüler unbedingt noch denken:

• Im Sportunterricht dürfen gemäß den amtlichen Bestimmungen keine Schmuckstücke (Armbanduhren, Kettchen, Ringe, etc.) getragen werden. Sie können Verletzungen bei Mitschülern und bei einem selbst verursachen. 
• Ohrringe, Ohrstecker und "Piercings" sind herauszunehmen. Ist dies nicht möglich, sind sie mit einem Pflaster oder einem "Tape" abzudecken
• "Freundschaftsbänder" so abdecken, dass sie zu keinen Gefährdungen führen, z.B. mit Schweißband, elastische Binde. 
• Schüler und Schülerinnen müssen wegen Verletzungsgefahr lange Haare zusammenbinden

Beachten Sie bitte: Eltern sollten die Schule (Sportlehrer/Sportlehrerin) über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma, Epilepsie, Hämophilie, Diabetes, Wachstumsstörungen, Trommelfellverletzungen, etc.) sowie bei und nach Infektionen (z.B. Grippe) informieren. Dadurch kann die Sportlehrkraft die Übungsintensität auf ihr Kind abstimmen und die richtige gesundheitliche Betreuung vornehmen. Es ist auch für einen ausreichenden Impfschutz gegen Wundstarrkrampf zu sorgen. Zudem sollten Eltern beim Elternsprechtag auch die Sportlehrkraft aufsuchen und sich nach der Entwicklung ihres Kindes erkundigen.
Freistellung vom Sportunterricht:
Schüler(-innen) können von den praktischen Teilen des Sportunterrichts auf Grund eines ärztlichen Attests, je nach Dauer, nur von der Sportlehrkraft bzw. der Schulleitung, freigestellt werden. Je nach Art der Erkrankung müssen Schülerinnen und Schüler nicht unbedingt vom Sportunterricht fernbleiben. Durch Anwesenheit können diese die theoretischen Inhalte erfahren und sich in der Klassengemeinschaft nützlich machen. (z.B. als Schiedsrichter bei Ballspielen). 

Besondere Hinweise ...

... für Brillenträger:
Auf die besondere Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht schulsportgerechten Brillen wird nachdrücklich hingewiesen.
Fachmännischen Rat über die notwendigen Anforderungen an eine schulsportgerechte Brille erhält man z.B. auch von einem Optiker.


... für Schülerinnen des islamischen Glaubens im Sportunterricht:
Der Unterricht im Fach Sport, wie auch der Schwimmunterricht als Bestandteil des Sportunterrichts, ist für alle Schülerinnen verbindlich. Hierbei ist eine für den jeweiligen Sportunterricht geeignete Sportkleidung zu tragen. Kopftücher sollten beim Sportunterricht aus Gründen der Sicherheit und Unfallvermeidung nicht getragen werden.
Beim Schwimmunterricht können Schülerinnen des islamischen Glaubens einen Burkini tragen. Dieser sollte aus einem Material sein, der nicht zu schwer beim Schwimmen wird, um ein leichteres Vorankommen zu erreichen.

Sportfachschaft EKRS