Sport
Aufgrund der neuen Kerncurricula im Fach Sport werden seit dem Schuljahr 2008/2009 alle Sportstunden in Lernfelder unterteilt. Die Sportfachkonferenz hat für die EKRS folgende Auflistung der Pflicht- und Wahlbereiche vorgenommen.
Die Lösung für das Rätsel findest du beim Namensgeber unserer Schule!
Auflistung der Pflicht- und Wahlbereiche in den Klassenstufen
LSPW = Laufen, Springen, Werfen
TuBewK = Turnen und Bewegungskünste
5. Klasse |
6. Klasse |
7. Klasse |
8. Klasse |
9.Klasse |
10. Klasse |
Spielen | Spielen1 | Spielen1 | Spielen1 | Spielen 1 | Spielen 1 |
Pflichtbereiche | Pflichtbereiche | Pflichtbereiche | Pflichtbereiche | Pflichtbereiche | Pflichtbereiche |
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Wahlbereiche | Wahlbereiche | Wahlbereiche | Wahlbereiche | Wahlbereiche | |
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LSPW | Pflichtbereiche | Pflichtbereiche | Pflichtbereiche | Pflichtbereiche | |
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TuBewK | Wahlbereiche | Wahlbereiche | Wahlbereiche | Wahlbereich | |
Akrobatik |
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LSPW1 | LSPW1 | LSPW1+2 | LSPW1 | LSPW1 | |
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LSPW2 | |||||
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Hochsprung | ||||
TuBewK1 |
TuBewK1 | TuBewK1 | TuBewK1 | TuBewk1 | |
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Pflichtbereiche
Wahlbereiche:
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Pflichtenbereich:
Trampolin,Boden, Wahlbereich:
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TuBewK2 |
Tanz |
Fitness | Tanz | ||
Pflichtbereiche:
Wahlbereiche:
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Wahlbereiche
Videoclipdancing |
Pflichtbereich
Wahlbereich
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Jazz, HipHop, Aerobic |
Bestimmungen für den Schulsport (RdErl.d.MK v. 01.09.2018)
-> Auszug
2.1.8. Alle Personen, die am Sportunterricht beteiligt sind, insbesondere die Schüler und Schülerinnen haben beim Schulsport geeignete Sportkleidung und –schuhe zu tragen. Kleidungsstücke wie z.B. Kopfbedeckungen, Ganzkörper-Schwimmbekleidung und weite Sportanzüge dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen. Die Sicherheitsanforderungen müssen immer erfüllt sein.
2.1.9. Körperliche Verschönerungen dürfen der Teilnahme am Schulsport nicht entgegenstehen.
Uhren und Schmuckgegenstände sind grundsätzlich abzulegen und lange Haare zusammenzubinden.
Bei nicht abnehmbarem Schmuck wie z.B. Piercing oder künstliche Fingernägeln ist die Teilnahmen am Schulsport zuzulassen, wenn durch andere vorbeugende Maßnahmen wie z.B. Abkleben eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Wegen der Erstickungsgefahr sind während des Schulsports Gegenstände im Mund wie Kaugummi und dergleichen zu untersagen.
Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Umsetzung einer sicherheitsfördernden Maßnahme wie z.B. die Abnahme oder das Abkleben von Schmuckgegenständen, kann diese bzw. dieser vom Sportunterricht ausgeschlossen werden. Dieses Verhalten kann als Leistungsverweigerung gewertet werden.
3.2.1. „Auf dem Wasser“
An Veranstaltungen „Auf dem Wasser“ dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die schwimmsicher sind und mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze besitzen.
Nicht volljährige Schüler dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnehmen.
7. Pflicht zur Teilnahme am Schulsport
7.1. Es besteht die grundsätzliche Verpflichtung für alle Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilzunehmen.
Die vom Sportunterricht befreiten Schüler sind grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.
7.2. Eine Befreiung von der Teilnahme am Schulsport ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag möglich.
Für kurzzeitige Befreiungen vom Schulsport ist die Lehrkraft zuständig.
Für längerfristige Befreiungen vom Schulsport von bis zu drei Monaten ist die Schulleitung zuständig.
(25. September 2018)
Sportkleidung
Sport ist ein rundum positives Erlebnis, wenn dabei Unfälle und Verletzungen vermieden werden. Die Sportlehrkraft achtet mit größter Sorgfalt auf die Sicherheit Ihres Kindes. Doch dazu braucht sie auch Ihre Unterstützung, indem Sie z.B. die richtige Sportausrüstung für Ihr Kind auswählen.
Die richtige Sportbekleidung, ...
... für den Unterricht in der Halle und im Freien:
... für den Schwimmunterricht:
Nach dem Schwimmen Duschen nicht vergessen!
Daran sollten Eltern und Schüler unbedingt noch denken:
Beachten Sie bitte: Eltern sollten die Schule (Sportlehrer/Sportlehrerin) über besondere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen ihres Kindes (z.B. Herzfehler, Allergien, Asthma, Epilepsie, Hämophilie, Diabetes, Wachstumsstörungen, Trommelfellverletzungen, etc.) sowie bei und nach Infektionen (z.B. Grippe) informieren. Dadurch kann die Sportlehrkraft die Übungsintensität auf ihr Kind abstimmen und die richtige gesundheitliche Betreuung vornehmen. Es ist auch für einen ausreichenden Impfschutz gegen Wundstarrkrampf zu sorgen. Zudem sollten Eltern beim Elternsprechtag auch die Sportlehrkraft aufsuchen und sich nach der Entwicklung ihres Kindes erkundigen.
Freistellung vom Sportunterricht:
Schüler(-innen) können von den praktischen Teilen des Sportunterrichts auf Grund eines ärztlichen Attests, je nach Dauer, nur von der Sportlehrkraft bzw. der Schulleitung, freigestellt werden. Je nach Art der Erkrankung müssen Schülerinnen und Schüler nicht unbedingt vom Sportunterricht fernbleiben. Durch Anwesenheit können diese die theoretischen Inhalte erfahren und sich in der Klassengemeinschaft nützlich machen. (z.B. als Schiedsrichter bei Ballspielen).
Besondere Hinweise ...
... für Brillenträger:
Auf die besondere Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht schulsportgerechten Brillen wird nachdrücklich hingewiesen.
Fachmännischen Rat über die notwendigen Anforderungen an eine schulsportgerechte Brille erhält man z.B. auch von einem Optiker.
... für Schülerinnen des islamischen Glaubens im Sportunterricht:
Der Unterricht im Fach Sport, wie auch der Schwimmunterricht als Bestandteil des Sportunterrichts, ist für alle Schülerinnen verbindlich. Hierbei ist eine für den jeweiligen Sportunterricht geeignete Sportkleidung zu tragen. Kopftücher sollten beim Sportunterricht aus Gründen der Sicherheit und Unfallvermeidung nicht getragen werden.
Beim Schwimmunterricht können Schülerinnen des islamischen Glaubens einen Burkini tragen. Dieser sollte aus einem Material sein, der nicht zu schwer beim Schwimmen wird, um ein leichteres Vorankommen zu erreichen.