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Erich-Kästner-Realschule Tostedt

Schulweg


Allgemeine Information - WICHTIG!

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auch nach den Ferien hat sich die Situation bei der KVG leider nicht grundlegend entspannt. Nach wie vor ist der Krankenstand sehr hoch und zusätzliches Fahrpersonal ist aktuell schwer zu finden. Die Folge wird sein, dass auch zum Start des neuen Schuljahres nicht alle Fahrten der Schülerbeförderung geleistet werden können.

Um möglichst viele Fahrten aufzufangen, ist der Verkehrsbetrieb zu Beginn des neuen Schuljahres gezwungen, einzelne Fahrten zusammen zu legen und zu kombinieren sowie Auftragsunternehmen zur Übernahme von Leistungen zu gewinnen. Trotz aller Maßnahmen und Anstrengungen wird es der KVG vermutlich nicht gelingen, alle Busumläufe zu besetzen.

 

Wie werden Fahrtenausfälle veröffentlicht?

 

Neben den Ausfallinformationen, die wir über die Schulen kommunizieren, können Informationen zu Fahrtenausfällen ab 18:00 Uhr für den Folgetag auf der Internetseite der KVG unter www.kvg-bus.de -> Aktuelles -> Aktuelle Fahrplanabweichungen oder KVG Aktuelle Nachricht (kvg-bus.de) eingesehen werden.

 

Die KVG und der Landkreis Harburg bedauern diese Entwicklung sehr und arbeiten gemeinsam daran, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Ergänzend zu meiner Nachricht vom 24.08.2022 hinsichtlich möglicher Schulbusausfälle weise ich darauf hin, dass Informationen zu Fahrplanabweichungen auch auf dem Portal des Landkreises Harburg unter www.landkreis-harburg.de. veröffentlich werden. Auf der Vorschaltseite befindet sich unten der Link zur Seite der KVG.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Wille
Landkreis Harburg
Abt. 33 - Schülerbeförderung/ÖPNV
Tel.:  04171 693287
Fax:  04171 69399287
Internet: www.kreishaus.landkreis-harburg.de

Schülerfahrkarten

Hinweise zum Ausstellungsverfahren von HVV-Schülerfahrtkarten 
Grundlage für die Ausstellung einer HVV-Schülerkundenkarte

  • 1. § 114 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Harburg. 

    Anspruchsberechtigte 

    Die im Gebiet des Landkreises Harburg wohnenden Schülerinnen und Schüler 

    1. der 1. - 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen, 

    2. der Berufseinstiegsschule, 

    3. der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss - besuchen 

    Anspruchsvoraussetzungen 

    Voraussetzung für die Ausstellung einer HVV-Schülerkundenkarte durch den Landkreis Harburg ist, dass der Schulweg für Schülerinnen und Schüler 

    - im 1. - 4. Schuljahr einschl. Schulkindergarten mehr als 2 km 

    - im 5. u. 6. Schuljahr mehr als 3 km 

    - im 7. - 10. Schuljahr mehr als 4 km 

    - in der Berufseinstiegsschule 

    und in den ersten Klassen von Berufsfachschulen, die ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besucht werden mehr als 5 km beträgt. 

    Als Schulweg gilt der kürzeste, zu Fuß zurücklegbare Weg zwischen der Wohnung des Schülers und dem Eingang der nächstgelegenen Schule, die den vom Schüler verfolgten Bildungsgang anbietet. 

    Wird eine Schule besucht, für die ein Schulbezirk festgelegt wurde, kann der Anspruch auch zu einer weiter entfernten Schule bestehen. 

    Ab dem Schuljahr 2019/20 werden für die anspruchsberechtigten Schüler vom Landkreis Harburg elektronisch auslesbare Fahrkarten (HVV-Card) ausgegeben. 

    Hierfür bitten wir um Nutzung des Onlineformulares. 

    1. Bitte rufen Sie die Internetseite des Landkreises Harburg auf www.landkreis-harburg.de im Kreis auf der linken Seite Dienstleistungen A-Z auswählen S – Schülerfahrtkosten aufrufen 

    Bei den LINKS finden Sie unten den Online-Fahrkartenantrag der Klassen 1-10 

    2. Bitte laden Sie ein gut erkennbares, aktuelles Foto Ihres Kindes in Passbildqualität (kein Ganzkörperfoto) im jpeg-Format hoch. Wenn alle Angaben vollständig sind, klicken Sie auf weiter und absenden

    Die Fahrkarte wird generell bis zum Ende des Schulbesuchs an der vorgenannten Schule gelten. Ein erneuter Antrag ist im Folgejahr daher nicht erforderlich. Der Ablauftag wie auch der Geltungsbereich wird auf der Fahrkarte nicht erkennbar sein. Nähere Informationen folgen mit Aushändigung der Fahrkarte. 

    Wichtig: Bei Umzug ist kurzfristig ein neuer Antrag zu stellen. 

    Sollte eine Änderung nicht oder verspätet mitgeteilt worden sein, ist der Landkreis berechtigt, Ihnen die Kosten für die Zeit einer unberechtigten Nutzung in Rechnung zu stellen.


    N U R
     für den Fall, dass keine Internetnutzung möglich ist, besorgen Sie sich bitte ein Antragsformular in der Schule und geben Sie dieses mit einem Foto versehen in der Schule ab.