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Erich-Kästner-Realschule Tostedt

Schulweg


Achtung - ab 9.September 2024 - neue Fahrpläne wegen Bauarbeiten Ortsdurchfahrt Tostedt - Info hier!!!


Bitte beachten Sie, dass es weitergeht mit den Baustellen in Tostedt. Es geht hier um den 2.Bauabschnitt der OD Tostedt, der am 09.09.2024 beginnt. 


Bitte beachten Sie, dass es weitergeht mit den Baustellen in Tostedt. Zum neuen Schuljahr müssen folgende Fahrpläne und Infos gut gelesen werden. 



Schülerfahrkarten

Hinweise zum Ausstellungsverfahren von HVV-Schülerfahrtkarten 
Grundlage für die Ausstellung einer HVV-Schülerkundenkarte

  • 1. § 114 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Harburg. 

    Anspruchsberechtigte 

    Die im Gebiet des Landkreises Harburg wohnenden Schülerinnen und Schüler 

    1. der 1. - 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen, 

    2. der Berufseinstiegsschule, 

    3. der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss - besuchen 

    Anspruchsvoraussetzungen 

    Voraussetzung für die Ausstellung einer HVV-Schülerkundenkarte durch den Landkreis Harburg ist, dass der Schulweg für Schülerinnen und Schüler 

    - im 1. - 4. Schuljahr einschl. Schulkindergarten mehr als 2 km 

    - im 5. u. 6. Schuljahr mehr als 3 km 

    - im 7. - 10. Schuljahr mehr als 4 km 

    - in der Berufseinstiegsschule 

    und in den ersten Klassen von Berufsfachschulen, die ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besucht werden mehr als 5 km beträgt. 

    Als Schulweg gilt der kürzeste, zu Fuß zurücklegbare Weg zwischen der Wohnung des Schülers und dem Eingang der nächstgelegenen Schule, die den vom Schüler verfolgten Bildungsgang anbietet. 

    Wird eine Schule besucht, für die ein Schulbezirk festgelegt wurde, kann der Anspruch auch zu einer weiter entfernten Schule bestehen. 

    Ab dem Schuljahr 2019/20 werden für die anspruchsberechtigten Schüler vom Landkreis Harburg elektronisch auslesbare Fahrkarten (HVV-Card) ausgegeben. 

    Hierfür bitten wir um Nutzung des Onlineformulares. 

    1. Bitte rufen Sie die Internetseite des Landkreises Harburg auf www.landkreis-harburg.de im Kreis auf der linken Seite Dienstleistungen A-Z auswählen S – Schülerfahrtkosten aufrufen 

    Bei den LINKS finden Sie unten den Online-Fahrkartenantrag der Klassen 1-10 

    2. Bitte laden Sie ein gut erkennbares, aktuelles Foto Ihres Kindes in Passbildqualität (kein Ganzkörperfoto) im jpeg-Format hoch. Wenn alle Angaben vollständig sind, klicken Sie auf weiter und absenden

    Die Fahrkarte wird generell bis zum Ende des Schulbesuchs an der vorgenannten Schule gelten. Ein erneuter Antrag ist im Folgejahr daher nicht erforderlich. Der Ablauftag wie auch der Geltungsbereich wird auf der Fahrkarte nicht erkennbar sein. Nähere Informationen folgen mit Aushändigung der Fahrkarte. 

    Wichtig: Bei Umzug ist kurzfristig ein neuer Antrag zu stellen. 

    Sollte eine Änderung nicht oder verspätet mitgeteilt worden sein, ist der Landkreis berechtigt, Ihnen die Kosten für die Zeit einer unberechtigten Nutzung in Rechnung zu stellen.


    N U R
     für den Fall, dass keine Internetnutzung möglich ist, besorgen Sie sich bitte ein Antragsformular in der Schule und geben Sie dieses mit einem Foto versehen in der Schule ab.